Ab heute, den 01.07.2020 zählen die gesenkten Steuersätze von 16% bzw. 5%!!!!

Kontenplan

Soweit Sie DATEV-Konten für Schnittstellen verwenden oder auf DATEV buchen, können Sie weiterhin die bisherigen Konten benutzen. Abhängig vom Buchungsdatum wird der alte oder neue Steuersatz verwendet.

Kassenumstellung

Die Kasse muss heute Morgen auf die neuen Sätze umgestellt sein.
Wenn nicht:
Bitte keine Belege ausgeben, dann kriegen Sie auch so den günstigen UST-Satz. Der Verstoß gegen die Belegausgabepflicht bleibt aktuell ohne Folgen.
Will ein Kunde den Belege, dann händisch den UST-Betrag durchstreichen und daneben schreiben: „Rechnung geändert“ mit Stempel und/oder Unterschrift.

Anzahlungen

Beachten Sie folgende Musterrechnung:

Kann Ihr System die AZ nicht brutto abziehen, dann müssen Sie die AZ-Rechnung stornieren und die Schlussrechnung und Storno-Rechnung verschicken.

Teilleistung Baugewerbe

Der UST-Satz bei Bauleistungen richtet sich nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Gewerkes oder der vereinbarten Teilleistung. Die Gestaltung durch Abrechnung nach Teilleistung wird jetzt als ultimativer Steuertipp gehandelt, noch vor Jahresende den ermäßigten Steuersatz zu erlangen.

Achtung: Das geht nur, wenn Sie vor dem 01.07.2020 bereits die entsprechenden Teilleistungen vereinbart haben und das Gewerk sich in Teilleistungen aufteilen lässt.

Beispiele:

Zu den Teilleistungen gibt es ein Merkblatt aus 2009.

Beobachten Sie zu diesem Thema aktuelle Pressemitteilungen, mit Klarstellung durch das Bundesministerium ist zu rechnen.