Die Sommerferien haben begonnen – Ideal für Schüler und Schülerinnen, um mit einem Ferienjob das Taschengeld aufzubessern und gleichzeitig einen Einblick in die Berufswelt zu erhalten.

SchülerInnen, die ausschließlich in den Ferien eine Beschäftigung ausüben, können als kurzfristig Beschäftigte angemeldet werden und sind somit von der Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung befreit. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt dann vor, wenn die Tätigkeit innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als 90 Kalendertage oder 70 Arbeitstage übersteigt –sofern das monatliche Arbeitsentgelt mehr als 538,-€ beträgt.

Üben Schüler*innen mehrere aufeinander folgende Beschäftigungen aus, werden die Beschäftigungszeiten über das komplette Kalenderjahr zusammengerechnet. Wird die Zeitgrenze von 90 Kalendertagen oder 70 Arbeitstagen überschritten, beginnt mit dem aktuellen Ferienjob die Versicherungspflicht.

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